O wie Obrigkeit
Als Radsportler muss man sich schon mit Verkehrsregeln, Vorschriften und manchmal auch mit den Kollegen von der Polizei auseinander setzen. Letzteres relativ selten, wenn man den Bereich um
Achterwehr meidet, wo ein Sheriff sich wie im Wilden Westen aufführt: Warum reitest du nicht auf meinem gekennzeichneten Weg, Fremder? Sind wir in einer größeren Gruppe unterwegs gilt für uns §27
der StVO (s. Zweier-Reihe), sind wir Weniger, dann sollte man schon wissen, was man da gerade macht. Gleiches gilt für den §67
(11). Hä? Der beschreibt, wie unsere Rennräder lichttechnisch ausgestattet sein müssen. Alles klar? Eine umfassende Sammlung der Gesetzestexte für Radfahrer bietet der Breitensportkalender des
BDR.
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